Adäquate Vergütung für Bargeldversorgung

Nur eine adäquate Vergütung von Bargeldabhebungen an Geldautomaten kann eine flächendeckende Versorgung mit Bargeld langfristig sicherstellen

Die Kreditkartenorganisationen Visa und Mastercard nutzen ihre dominante Marktstellung, um zunächst die deutsche girocard und danach, auf Basis der eigenen Kartenprodukte, Bargeld als Zahlungsmittel insgesamt, insbesondere aber die Geldautomateninfrastruktur mit Hilfe von nicht kostendeckenden Entgelten zurückzudrängen.

1. Voraussetzung für die flächendeckende Bargeldversorgung in Deutschland: Adäquate Gebühren, die der Geldautomatenbetreiber im Rahmen der Privatautonomie im Wettbewerb selbst festlegt.

Die physische Bereitstellung von Bargeld wird neben den Kreditinstituten durch unabhängige Zahlungsinstitute bzw. Geldautomaten-Anbieter (sogenannte „Independent ATM Deployers“ bzw. “IAD“) wie die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Geldautomaten gewährleistet. Die Finanzierung der Geldautomaten der IADs bedingt die kostendeckende Erhebung von Gebühren für die Auszahlung des Bargelds.

Bargeldabhebungen an unabhängigen Geldautomaten sind in Deutschland mit girocards (das Debitkartensystem der deutschen Kreditwirtschaft) oder mit Karten von Kartenorganisationen (Kreditkarten und Debitkarten) möglich.

Für Bargeldabhebungen an Geldautomaten („Transaktionen“) mit der girocard wird ein direktes Entgelt (Direktes Kundenentgelt „DKE“) zwischen dem Kunden und dem Betreiber des Geldautomaten für die Dienstleistung des Geldautomatenbetreibers vereinbart. Derartige Gebühren sind in Deutschland zulässig und wettbewerblich unbedenklich.

Für Transaktionen mit Zahlungskarten der Kartenorganisationen wäre eine solche direkte Vergütung des IAD, die sogenannte „Surcharge“, rechtlich zulässig und würde dem IAD eine flexible und kostendeckende Bepreisung seiner Dienstleistung ermöglichen.

Eine solche Surcharge wird von Visa direkt und von Mastercard indirekt pauschal untersagt. Stattdessen legen die Kartenorganisationen die Gebühr einseitig und einheitlich fest („Interchange“). Diese Interchanges sind im Regelfall nicht kostendeckend. Bisher können die Verluste zum Teil durch das DKE für Transaktionen mit girocards aufgefangen werden.

2. Verdrängung der deutschen girocard durch Visa und Mastercard

Die Kartenorganisationen greifen die Ausgabe von girocards seit Jahren massiv an. So hat Visa der girocard durch die Ausgabe von Debitkarten („V Pay“) über die Direktbanken bereits nachhaltig Marktanteile abgenommen. Mastercard ist zuletzt mit der Ausgabe von Debitkarten gefolgt. Diese Debitkarten können aber, ebenso wie die Kreditkarten der Kartenorganisationen nicht wie die girocard mit einem DKE versehen werden. Stattdessen werden sie mit der im Regelfall nicht kostendeckenden Interchange vergütet.

Für Geldautomatenbetreiber reduziert sich durch die Verringerung der Ausgabe von girocards die Möglichkeit, kostendeckende Entgelte für den Betrieb ihrer Geldautomatennetze zu erzielen, drastisch. Zudem führt der massive Anstieg von Kartenprodukten von Mastercard und Visa dazu, dass die einzig frei bepreisbare girocard ihrerseits für Karteninhaber teurer, damit unattraktiver und letztlich verdrängt wird.

3. Forderung der Arbeitsgemeinschaft Geldautomaten

Die Arbeitsgemeinschaft Geldautomaten fordert die Aufhebung des Verbotes einer direkten Gebühr (Surcharge) für Bargeldabhebungen an Geldautomaten durch die Kartenorganisationen. Mit dem Verbot greifen Visa und Mastercard einseitig in Drittverträgen ein und steuern so in unzulässiger Weise die Entwicklung der Bargeldversorgung in Deutschland.